Die Fachberatung
Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine Fachberatung , somit ist auch die Gemeinützigkeit des Vereines gewährleistet.
Der Fachberater unterstützt die Arbeit des Vorstands und der Mitglieder durch fachliche Beratung zur Gestaltung und Nutzung der Gartenfläche. Dabei stützt er sich auf das Bundeskleingartengesetz, die Richtlinien, Verordnungen und Gesetze des Landes und die Festlegungen des Unterpachtvertrages einschließlich der Gartenordnung.
Ebenso ist der Fachberater Ansprechpartner für ratsuchende Gartenfreunde, denen er Ratschläge und Hinweise zur Anlage und Nutzung des Gartens, zum Pflanzenschutz und zu den Eigenschaften der Pflanzen gibt. Er hilft durch Demonstration praktischer Elemente der Gartenarbeit. Gleichzeitig nimmt er Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes wahr, die mit dem Kleingartenwesen im Zusammenhang stehen.
Sein Fachwissen vermittelt er an die Mitglieder des Vereins durch Fachvorträge und durch Demonstration z.B. des fachgerechten Schnitts von Obstbäumen und Beerensträuchern.
Durch Teilnahme an den Gartenbegehungen des Vorstands verschafft er sich einen Überblick über die KA und die auftretenden Besonderheiten. Dabei berät er die Mitglieder des am konkreten Beispiel zur Gestaltung des Gartens, zu Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes und zur Einhaltung bestehender Normen und Grenzwerte bei der Nutzung des Gartens. Er unterbreitet dem Vorstand Vorschläge für notwendige Veränderungen und eventuelle Auflagen.
Eine wichtige Aufgabe des Gartenfachberaters besteht in der Mitwirkung beim Wechsel der Unterpächter. Dabei steht wiederum die fachliche Beratung der neuen Gartenfreunde zur kleingärtnerischen Nutzung im Vordergrund.